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Von: Wolf-Dieter
Unjuristische Lesermeinung – Zitatrecht als Ausgangspunkt eigenständiger Erörterung – verstanden und Zustimmung. Im Übrigen bin ich dankbar für einen vorgeschalteten Tenor. Für Lektüre des Textes...
View ArticleVon: RolfSchaelike
Entscheidend ist offenbar dieser BGH-Leitsatz: „Die Anwendung der Schutzschranke gemäß § 51 UrhG setzt nicht voraus, dass sich der Zitierende in erheblichem Umfang mit dem übernommenen Werk...
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